Mit Ihrer Mitgliedschaft akzeptieren Sie folgende Regelungen/AGB’s:
Rücktrittsrecht
Es steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu – vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung aufgrund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden. Haben Sie bislang nur einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten, ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, die Rücksendung des vorläufigen Mitgliedsausweises ist nicht erforderlich.
Kündigung
Kündigungen müssen schriftlich bis zum 30.09. (Eingang auf der Geschäftsstelle) mit Wirksamkeit zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres mit eigenhändiger Unterschrift erklärt werden. Volljährige Personen können nur für sich selbst den Austritt erklären.
Mitgliedsbeitrag
Maßgebend für die Einstufung in eine Mitglieder-/Beitragskategorie ist das Lebensalter am 01. Jan. eines Jahres bzw. beim Eintritt in die Sektion.
Voraussetzungen für Ermäßigungen
– Familien-/Ehe-/Partnerbeitrag, beitragsfreie Kinder/Behinderte
in einem Haushalt für alle Mitglieder ist eine gemeinsame
Beitragszahlung erforderlich
– Ermäßigung ab Vollendung des 70. Lebensjahres (auf Antrag)
– C-Mitgliedschaft, Bergwacht
– Mitglieder mit einer Schwerbehinderung von 50% und mehr
– Unterjähriger Eintritt ab dem 01.09. eines Kalenderjahres
– Studentenbeitrag bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Aufnahmegebühr
Eine einmalige Aufnahmegebühr ist für alle Neumitglieder zu leisten. Bei einer Familien-/Partner Mitgliedschaft wird die Aufnahmegebühr nur 1x erhoben. Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit der erstmaligen Beitragszahlung verbunden. Mitglieder, die von einer anderen Sektion in die Sektion Gummersbach wechseln, sind von der Aufnahmegebühr befreit.
Mitgliedsausweis/Beitragszahlung/LeistungsanspruchUnabhängig vom Eintrittsdatum bis zum 01.09. des laufenden Jahres ist immer der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Jedes Mitglied erhält bei Bezahlung des Beitrags einen gültigen Mitgliedsausweis und für jedes Folgejahr wieder einen neuen. Nur wenn der Beitrag entrichtet ist und damit ein Mitgliedsausweis vorliegt, besteht Versicherungsschutz und können DAV Leistungen in Anspruch genommen werden. Mit Ausnahme von Neuzugängen erfolgt der jährliche Beitragseinzug Anfang Januar eines Kalenderjahres. Sofern keine Bankrücklastschrift erfolgt, wird der Folgeausweis bis Ende Februar zugesandt. (s. Gültigkeitsangabe auf dem Ausweis). Bei Verlust des Ausweises bzw. einer möglichen Neuausstellung sind als einmalige Bearbeitungsgebühr und zur Deckung der Kosten eine einmalige Zahlung von 5,- Euro zu zahlen (kann mittels SEPA seitens der Sektion eingezogen werden).
Zahlungsform
Grundsätzlich bedarf es einer Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren (s. Rückseite des Aufnahmeantrags). Aus arbeitsökonomischen Gründen können wir nur den Lastschrifteinzug von einem Konto akzeptieren. Mitglieder mit Anschrift und einer Kontoverbindung außerhalb des SEPA Raumes sind verpflichtet den Jahresbeitrag bis spätestens 31. Januar eines laufenden Jahres an uns zu überwiesen.
Eine Rechnungstellung durch uns erfolgt nicht.
Als Zahlungsbeleg gilt generell der Mitgliedsausweis.
Kann die Lastschrift nicht eingezogen werden (Kontoänderung nicht mitgeteilt bzw. keine Kontodeckung vorhanden) ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro zu zahlen. Darüber hinaus werden die von den Banken erhobenen Gebühren weiterberechnet (in der Regel zwischen 6,- und 10,-€)
Datenänderungen
Melden Sie bitte Änderungen Ihrer persönlichen Daten baldmöglichst an unsere Sektions-Geschäftsstelle, nicht nach München. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des sogenannten Selfservice auf der sektionseigenen Homepage. Sofern sich daraus eine Beitragsänderung ergibt, wird diese aus Satzungs- und organisatorischen Gründen nur bei Meldung bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr wirksam. Bankverbindungsänderungen müssen uns bis spätestens 10.12. mitgeteilt werden. Rücklastgebühren für fehlgeschlagene Lastschriften sind vom Verschuldenden zu tragen
Satzung
Mit Ihrer Mitgliedschaft erklären Sie die Satzung der DAV-Sektion Gummersbach e.V. anzuerkennen.
Sektionswechsel
Ein Sektionswechsel ist jederzeit möglich. Aus juristischen Gründen müssen Sie, umständlicher weise, bei der zu verlassenden Sektion kündigen und bei der neuen wieder einen Aufnahmeantrag stellen. Von der gekündigten Sektion erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung mit notwendigen Überweisungsdaten. Damit beantragen Sie bei der neuen Sektion die Aufnahme. Dieser Vorgang ist bei uns kostenfrei, ein bereits geleisteter Jahresbeitrag fällt nicht mehr an. Sie können mit der Anmeldung alle Leistungen unsere Sektion nutzen.
Datenschutz
Mit Ihrer Mitgliedschaft erklären Sie auch die Datenschutzerklärung
der DAV-Sektion Gummersbach e.V. anzuerkennen.
Haftung/Teilnahme an Veranstaltungen Alpin-sportliche Unternehmungen sind mit Risiken verbunden, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Über den bestehenden Versicherungsschutz im DAV, dem „Alpinen Sicherheits-Service“ (ASS) hinausgehend, gelten die Teilnehmerbedingungen der DAV-Sektion Gummersbach e.V.