Beitragsübersicht

Beitragskategorien und Beiträge, Versicherungsschutz.
Der Beitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für ein Kalenderjahr
(Gültig für Mitgliedschaft ab dem 01.01.2021).

Für Mitglieder,
die fristgerecht (bis spätestens 30.09./ Datum des Eingangs)
zum Jahresende kündigen, endet der Versicherungsschutz unabhängig
von der auf dem Ausweis ausgedruckten Gültigkeit am 31.12.
Kategorieumstufungen erfolgen zum Ende eines laufenden Jahres

A-Mitglied
(Mitglied ab dem 25 bis zum vollendeten 69 Lebensjahr)                      
=          € 73,00
=          min 50% Behinderung gleich Beitrag von B-Mitglied

B- Mitglied
(ermäßigter Beitrag ab dem 70. Lebensjahr oder
Partner in Lebensgemeinschaft mit einem A-Mitglied)                      
=           € 42,00
=           € 30,00 (min 50% Behinderung)

C- Mitglied
Mitglieder, die bereits einer anderen Sektion Vollmitglied sind
=          € 35,00

 

D-Mitglied (Junior)
sind Sektionsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
 =          € 35,00

E-Mitglied (Kind)
bis zur Vollendung des 17. Lebensjahr
(sofern keine Familienmitgliedschaft besteht)
 =          € 25,00

Aufnahmegebühr
=           € 20,00

  • bei Aufnahmen von Familien oder gleichzusetzenden
    Gemeinschaften wird nur eine Aufnahmegebühr erhoben
  • Bei direkten Wechseln von einer anderen Sektion wird
    keine Aufnahmegebühr erhoben

Beitragsbefreiungen und -reduzierungen

Familienbeitrag
Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sind automatisch beitragsfrei, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied in der Sektion Gummersbach ist.
Dies gilt für verheiratete Eltern, Lebenspartner- schaften und Alleinerziehende. Eine Beitragsbefreiung im Rahmen der Familienmitgliedschaft gibt es nicht für Kinder über 18 Jahre.
Für behinderte Kinder über 18 Jahre im Rahmen der Familienmit- gliedschaft wird die Beitragsbefreiung auf Antrag gewährt.

Lebenspartnerschaften
Bei Lebenspartnerschaften wird ein Partner als B-Mitglied (ermäßigter Beitrag) eingestuft. Voraussetzung ist eine gleiche Anschrift und Bankverbindung.

70-jährige Mitglieder
Mitglieder, die bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres das 70. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1948 und älter), können auf Antrag
als B-Mitglied (ermäßigter Beitrag) eingestuft werden.

Bergwacht
Mitglieder der Bergwacht werden generell als B-Mitglied eingestuft.

Frühere Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen
Bisher erhaltene Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen aufgrund langjähriger Mitgliedschaft bleiben bestehen (Bestandsschutz).
Für Beitragsermäßigungen auf Antrag sind die Anträge bis Ende Oktober für das Folgejahr (Datum des Eingangs) einzureichen.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30.09 erfolgen.

Weiteres siehe AGB:  allgemeine Geschäftsbedingen